Haben wir ein Recht auf Qualität?

Schrott verbinden wir gedanklich mit Rost und daher nähere ich mich dem Thema von dieser Seite an. Treue LeserInnen kennen meine Leidensgeschichte betreffend Motorroller und meinen verzweifelten Kampf gegen geplante Obsoleszenz. Ich empfinde es nicht als Zumutung, dass Produzenten bei Materialien und Fertigungsprozessen sparen, die KundInnen wollen schließlich billige Ware, weil der Geiz ja geil ist oder so.
Ich finde es nur schlimm, dass man in vielen, meiner Meinung nach sogar den meisten Bereichen keine Wahl mehr hat. Anders ausgedrückt, ich kann auch um viel Geld kein qualitativ hochwertiges (= langlebiges) Produkt mehr kaufen, weil ein solches einfach nicht erzeugt wird.

Aktuelles Beispiel: die Vespa GTS 125 bzw. 300 (gleiche Karosserie, unterschiedlicher Motor). Ein Besitzer hat wegen Rostproblemen geklagt. Dazu muss man folgendes wissen:

1.) Vespa ist eine Produktmarke des Piaggio-Konzerns. Ursprünglich war es die einzige Marke, heute ist es die Nobelmarke, denn Piaggio hat noch vier weitere: die Eigenmarke „Piaggio“ für die eher einfacher aufgebauten Motorroller und Mofas, mit denen man den Koreanern und Chinesen Konkurrenz machen will. Dann gibt es noch Gilera, einst eine eigenständige Marke, heute im Konzern für die „sportliche“ Linie zuständig. Ich hatte viereinhalb Jahre eine Gilera Fuoco. Vor einigen Jahren hat Piaggio auch die traditionelle Marke Aprilia gekauft und dann gibt es noch Derbi, die vor allem in Spanien groß im Markt sind, bei uns jedoch eine untergeordnete Rolle spielen. Nicht mehr vorhanden ist die alte österreichische Marke Puch, die von Piaggio aufgekauft und inzwischen aufgelassen wurde. Ich hatte zehn Jahre lang eine „Puch Typhoon“ und war sehr zufrieden. Der Nachfolger „Piaggio Typhoon“ hat leider keine Eigenständigkeit mehr und ist einer von vielen Rollern im Konzern.

2.) Die „Vespa GTS 300“ ist das Flaggschiff der Marke. Sie hat zwar nur 278 ccm (und nicht 300 wie der Name sagt, das ist übrigens beim Konkurrenzmodell Honda SH 300 auch so) und 22 PS, ist aber – zumindest in Österreich und einigen anderen Ländern Europas – äußerst beliebt. Sie ist auch preislich das teuerste Modell, wenn man einmal von der Vespa 946 absieht, die aber nicht als Volumsmodell gedacht ist.
Der Listenpreis liegt in der Standardausstattung bei 6.150- Euro, zu haben ist sie derzeit beim Importeur und Händler Faber (www.faber.at) um 5.699,- die GTS 300ie Super sogar um 5.599,-
Das ist somit vielleicht der schönste, sicher aber der teuerste Roller am Markt, zumindest in seiner Klasse. Die Konkurrenzmodelle Honda SH 300i (Euro 5.790,- zu haben um 4.990,- inklusive Topcase) und Kymco People 300 GTi (4.599,- inklusive Topcase) liegen deutlich darunter. Sie sind stärker (27 bzw. 29 PS) und haben trotz größerer Räder ein größeres Helmfach unter dem Sitz.
Die GTS 125 kostet übrigens 4.749,- (Listenpreis 5.150,-) und hat 15 PS.

3.) Die Vespa GTS ist trotzdem der meistverkaufte und somit beliebteste Roller am Markt – zumindest in Österreich. In Italien hat sich das Blatt schon länger gedreht und Piaggio verkauft im Mutterland zunehmend weniger Roller. Dort werden vor allem Honda, Kymco, Sym, Yamaha und Suzuki verkauft, die auch inzwischen das Bild prägen.

4.) Die Vespa ist quasi die Urmutter der Motorroller, für manche sogar ein Synonym dafür. Sie wird seit 1946 gebaut und beruht auf einem genialen Entwurf: selbsttragender Blechpressrahmen, Einarmschwinge, gekapselter Motor, Durchstieg hinter der Schürze. All diese Merkmale findet man auch heute, wenngleich es sich aktuell um einen Automatikmotor handelt und die Vespa einen Stahlrohr-Hilfsrahmen hat. Aber die Verkleidung ist großteils immer noch aus Blech, im Gegensatz zu allen oder fast allen anderen Rollern weltweit, die mit Plastik verkleidet sind.

Im Internet gibt es spezielle Foren, die sich mit dem Thema Vespa beschäftigen. Eines davon ist www.vespaforum.at – dort findet man quasi alles zum Thema und dort wird auch über die Qualität diskutiert.
Nun ist bei einem Besitzer (Eisbaer3) einer GTS 125 ein massives Rostproblem aufgetreten. Er hat geklagt und ein Gutachten anfertigen lassen. Hier ein Auszug aus dem Text:

„Wie Sie diesem Gutachten entnehmen können, sind die Verrostungen zum Teil auf Steinschläge bzw. Schürfspuren zurückzuführen. Andererseits konnte aber auch Spaltkorrosion festgestellt werden, welche offenbar auf einen Fabrikationsfehler zurückzuführen ist, da der Hersteller entlang aller Blechüberlappungen den dahinter befindlichen Hohlraum vor der Lackierung abdichten hätte müssen. Bei einer Neureparatur besteht die Gefahr, wenn der neue Ersatzrahmen in gleicher Art und Weise wie der streitgegenständliche Rahmen lackiert ist, dass es dann wiederum zur bemängelten Spaltkorrosion kommt. Der Sachverständige schlägt daher vor, dass der verbaute Rahmen saniert wird, in dem der nicht zerlegte Rahmen an der Unterseite der Rahmenverblechung sandgestrahlt wird, anschließend mit Epoxylack grundiert wird, dann die Blechstöße abgedichtet werden und abschließend die behandelte Rahmenunterseite in der Vespafarbe lackiert wird. Diese Reparatur würde im Gegensatz zur kompletten Erneuerung des Rahmens nur ca. EUR 750,00 zzgl. MWSt. kosten. Durch diese Reparatur würden auch die Steinschläge und Schürfspuren beseitigt werden, jedoch können jedenfalls zwei Drittel der angeführten Kosten (das sind EUR 500,00) für die Sanierung der Spaltkorrosion angesetzt werden.“

Und jetzt ein Auszug aus dem Gerichtsurteil:

„Dem gegenständlichen Fahrzeug liegt eine
Produktionskonzeption zu Grunde, welche bereits
ursprünglich darauf ausgelegt war, im niedrigen
Kostenbereich zu liegen. Von einem solchen Produkt kann
aufgrund der Umstände nur ein vermindertes Maß an
Qualität und Haltbarkeit erwartet werden. Da es absolut
logisch ist, dass zur Erreichung dieser Zielsetzung,
minderwertigere Bestandteile wie zB Lack mit geringerer
Lackschichtstärke verwendet oder sorgfältige
Hohlraumabdichtung vor der Lackierung aus Kostengründen
nicht durchgeführt und dadurch ein höheres Risiko für
Verrostungen in Kauf genommen wird, handelt es sich um
dem Produkt inhärente „Mängel“. Daraus folgt aber
zwangsläufig, dass es sich somit weder um einen
Produktions- noch um einen Konstruktionsfehler handelt.“

Das ist meiner Meinung nach ein starkes Stück: Die GTS ist der teuerste Roller am Markt, und hier steht „im niedrigen Kostenbereich“.
Wer soll hier geschützt werden? Auf wessen Seite ist das Recht?
Ich bin der Ansicht, dass es sich hier um geplante Obsoleszenz handelt, versteckt in Billigproduktion. Das eigentliche Problem besteht jedoch auch darin, dass die Konsumenten mitspielen. Sie wollen ständig neue Produkte und sind oft selbst nicht daran interessiert, dass ein Gegenstand lange hält – denn dann findet man schwerer einen Grund sich das neuere Modell zuzulegen.

Doch es gibt erste Gegeninitiativen. Der Anwalt Georg Bürstmayr hat einen ersten Entwurf in Facebook online gestellt, damit dieser diskutiert werden kann. Hier ist er:

Liebe FB-FreundInnen: hier ist, wie angekündigt mein Vorschlag zur rechtlichen „Verankerung“ der geplanten Obsoleszenz, sprich: zur Schaffung einer ersten Möglichkeit, jedenfalls die krassesten Fälle abzustellen. Für Anregungen und Beschwerden bin ich dankbar.

Verankerung der „geplanten Obsoleszenz“ im UWG

Die geplante Obsoleszenz wäre als eigener „Tatbestand“ im UWG zu verankern, und zwar in § 1 Abs 3 sowie einer eigenen Definitionsbestimmung (zB einem § 1b). Die konkrete Legaldefinition sollte gemeinsam u.a. mit VertreterInnen der AK, des VKI und der Wirtschaft ausformuliert werden, sie sollte demonstrativ sein, das heißt, dass die Definition nicht von vornherein alle möglichen und denkbaren Fälle mit einschließt, sondern dass bestimmte Beispiele für geplante Obsoleszenz aufgezählt werden..

Zur näheren Begründung:

a) Ob, wo und wie weit geplante Obsoleszenz wirklich systematisch eingesetzt wird, ist in vielen Bereichen nach wie vor umstritten. Die vorgeschlagene Regelung setzt aber eben diese Sicherheit nicht voraus: dort, wo tatsächlich krasse Fälle von geplanter Obsoleszenz auftauchen, könnten Mitbewerber und Konsumentenschutzverbände (vgl. § 14 UWG) sie aufgreifen und einzelne Verfahren – oder auch Musterprozesse – anstrengen.

Die momentane Rechtslage dagegen begünstigt auf diesem Feld Produzenten und Händler: derzeit müssten einzelne KonsumentInnen nach den Regeln des Gewährleistungs- und Schadenersatzrechts, allenfalls auch nach den Regeln der Irrtumsanfechtung, Verfahren anstrengen, deren Prozesskostenrisiko regelmäßig den Wert der vorzeitig unbrauchbar gewordenen Sache bei weitem übersteigt. Bleibt die Rechtslage unverändert, ist zu erwarten, dass kaum ein Konsument einen derartigen Prozess auf sich nehmen würde.

b) Es müsste weder eine eigene Behörde noch ein eigenes System zur Bekämpfung dieses Missstands geschaffen werden, der nötige Eingriff in bestehende Gesetze bzw. Systeme scheint minimal. Die vorgeschlagene Änderung würde die öffentliche Hand nicht nennenswert belasten, da bis auf die Kosten einiger Gerichtsverfahren keine weiteren Ausgaben zu erwarten wären

c) Insgesamt stellt die vorgeschlagene Lösung auch einen sehr geringen Eingriff in wirtschaftliche Freiheiten dar, für den Anfang wäre überhaupt nur in besonders schwerwiegenden Fällen mit Verfahren zu rechnen. Zugleich wäre für derartige krassen Fälle aber ein Instrument geschaffen, das auch abschreckende Wirkung hätte – Mitbewerber und Konsumentenschutzverbände können nach dem UWG relativ weitreichende Ansprüche durchsetzen.

d) Eine demonstrative Aufzählung von Tatbeständen der geplanten Obsoleszenz böte auch die Möglichkeit, zukünftige einschlägige Rechtssprechung auf europäischer Ebene und / oder zB in Deutschland, sowie die Weiterentwicklung der Lehre auf diesem Gebiet schrittweise zu berücksichtigen.

Sauber wirtschaften heißt auch, dass weder KonsumentInnen geprellt werden, noch, dass sich Mitbewerber mit unlauteren Methoden Vorteile auf dem Markt verschaffen. Die Verankerung der geplanten Obsoleszenz im Wettbewerbsrecht böte die Möglichkeit, diesen Missstand gemeinsam mit der österreichischen Wirtschaft zu beenden, mit allen, die im Interesse der KonsumentInnen in Österreich produzieren, handeln und verkaufen. Schrittweise und zielgenau, nämlich genau dort, wo Missstände besonders krass zu Tage treten.

Ein Gedanke zu „Haben wir ein Recht auf Qualität?

  • 11. November 2013 um 17:32 Uhr
    Permalink

    Wer daran anstoß nimmt, daß eine moderne Vespa rostet, der hat nicht verstanden, worum es bei diesem Fahrzeug geht. Sie ist der einzige Roller weltweit, der überhaupt über eine selbsttragende Blechkarrosserie verfügt, und Stahlblech rostet nun einmal. Das findet jemand schlimm? Gemach!
    Die Vespa GTS ist so perfekt, daß einem als Vespianer angst und bange wird. Man sitzt so bequem, daß es bequemer nicht mehr geht. Der Motor läuft so gesittet und dabei auch noch schadstoffarm, daß man schon fast ein schlechtes Gewissen bekommt. Sie läuft so spurtreu geradeaus und nimmt Kurven so gutmütig, daß man nicht die geringste Gelegenheit hat, aktiv ins Fahrgeschehen einzugreifen. Sie ist die Perfektion in Vollendung. Und da regt sich einer über ein bißchen Rost auf?! Und gar über den Preis? Eine Vespa war noch nie billig, und der Rost ist von dem blauen Dunst, dem holperigen Achtzollfahrwerk, dem chronischen Rechtsdrall, der hakeligen Schaltung, der katastrophalen Magnetzündung, dem ewig streikenden Vergaser – von undichten Simmerringen will ich hier gar nicht reden – dem funzeligen Licht, der bescheidenen Ergonomie und ach was weiß ich nicht alles das einzige, was ihr noch geblieben ist. Da sollte man nun wirklich drüber stehen!

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